Frage: Ist es im Hinblick auf die aktuelle Krise wegen der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden wenigen Spenden für Moscheen und gemeinnützige islamische Institutionen zulässig, einen Zinskredit in Anspruch zu nehmen anstelle eine Insolvenz anzumelden? Der Zinssatz beträgt nur 1-2%. Antwort: Über einen Kredit mit verbotenem Zins, ganz gleich wie hoch dieser anfallen sollte, sagt Allah: „Doch wenn ihr bereut, dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch
Frage: Wie wird es beurteilt, wenn das Tarāwīḥ-Gebet per Livestream aus der Moschee verfolgt und nachgeahmt wird? Antwort: Das Tarāwīḥ-Gebet ist sowohl für Männer als auch für Frauen eine betonte Sunna. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „Wer im Ramadan im Glauben und der Hoffnung auf Lohn im Gebet steht, dem werden die vergangenen Sünden vergeben.“ (Übereinstimmend überliefert von al-Buḫārī und Muslim). Die Rechtsgelehrten sind im Konsens darüber, dass damit
Frage: Ist es islamrechtlich möglich, das Fasten im Monat Ramadan für dieses Jahr zu verschieben, sodass man als Muslim die dreißig Tage dann fastet, wenn man vor einer Infektion durch das Coronavirus geschützt ist? Antwort: Allah, der Erhabene, gebot das Fasten in einem festgelegten Monat, nämlich Ramadan. Allah sagt: „Der Monat Ramaḍān (ist es), in dem der Qurʾān als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung.
Frage: Auf Nachrichtenmedien und Social Media Plattformen hat sich eine Aussage verbreitet, die besagt, dass Muslime im Monat Ramadan viel trinken sollen. Die Flüssigkeitsaufnahme würde die Trockenheit im Hals vorbeugen und das Virus in den Magen befördern, sodass dieses ausgeschieden werden kann. Auch würde es zu einem Gleichgewicht im Körper führen und dadurch die Infektion durch das Coronavirus vorbeugen. Ist es also für einen fastenden Muslim möglich, während der Fastenzeit Wasser zu trinken, um sich
Frage: Ist es für chronisch Kranke erlaubt, die fidya schon jetzt vor Ramadan zu zahlen, in Analogie zur vorzeitigen Zahlung der Zakat? Antwort: Eine Person, die aufgrund einer unheilbaren Krankheit Ramadan nicht zu fasten vermag, zahlt die fidya in Höhe der Speisung eines Bedürftigen für jeden Fasttag. Allah, der Erhabene, sagt: „Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ (Sure al-Baqara/die Kuh, 2:184). Entsprechend der Hanafiten hat sie die Möglichkeit, bereits am