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Die Einäscherung verstorbener Muslime während einer Epidemie – Fatwausschuss in Deutschland

Frage:

Ist die Einäscherung Verstorbener aufgrund der Epidemie gestattet, insbesondere wenn die verantwortlichen Stellen dazu aufrufen?

Antwort:

Die Beerdigung von Verstorben in Friedhöfen entspricht der Würde und Besonderheit des Menschen. Dergleichen ist es im Buche Allahs erwähnt, wenn Er, der Erhabene, sagt: (Haben Wir nicht die Erde zu einem Ort der Aufbewahrung gemacht – für die Lebenden und die Toten -) [Sure al-Mursalāt/die Entsandten, 77:25-26]. Ferner ist dies die befolgte und nachgeahmte Lebensweise, seit der Zeit unseres Gesandten – Allahs Frieden und Segen mit ihm – bis zum heutigen Tag in allen muslimischen Ländern und Gesellschaften.  Daher sollen Muslime das Recht ihrer Verstorbenen an dieser prophetischen Tradition einfordern und darauf bestehen.

Es obliegt der islamischen Religionsgemeinschaft und ihren Organisationen ihr bestmöglichstes zu tun, die sakrale Besonderheit der Erdbestattung bei Muslimen klarzustellen und hervorzuheben, welche belastenden Konsequenzen eine Entscheidung über die Einäscherung von Leichnamen mit sich ziehen würde. Allah sei gedankt, dass unserem Wissen nach die Verbrennung des Leichnams in Europa nicht verpflichtend, sondern freiwillig ist.

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