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Politische Partizipation: Ihre Rechtsurteile und Bestimmungen – Fatwausschuss in Deutschland

Nach einer gemeinsamen Erörterung einschlägiger Forschungsarbeiten zur politischen Partizipation, beschließt der European Council Folgendes:

Erstens: Die übergeordneten Ziele der politischen Partizipation sind die Wahrung der Rechte und Freiheiten, sowie der Schutz ethischer und spiritueller Werte. Weiterhin gilt es, Muslime im jeweiligen Land zu repräsentieren und ihre rechtmäßigen Interessen zu wahren.

Zweitens: Die Zulässigkeit der politischen Partizipation von Muslimen in Europa ist grundsätzlich. Dieser Grundsatz bewegt sich zwischen Erlaubnis, Empfehlung und Verpflichtung. Hierauf deutet die Rede Allahs: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen“ (al-Māʾida 5:2). Zudem gilt diese als wichtiges Erfordernis für die Integration.

Drittens: Die politische Partizipation umfasst unter Anderem: die Beteiligung und das Engagement in zivilgesellschaftlichen Organisationen; die Mitgliedschaft in Parteien; die proaktive Mitgestaltung des politischen Diskurses, sowie die aktive wie auch passive Teilhabe an Wahlen.

Viertens: Zu den signifikantesten Rechtsbestimmungen der politischen Partizipation zählt die Einhaltung der islamisch ethischen Grundsätze: Zu diesen gehört Aufrichtigkeit, Gerechtigkeit, Loyalität, Vertrauenswürdigkeit, die Achtung von Pluralismus und konträren Meinungen, ein fairer Wettbewerb, sowie Gewaltfreiheit.

Fünftens: Zu den wichtigsten Formen der politischen Partizipation gehören: Die Abstimmung bei Wahlen, unter der Bedingung der Einhaltung islamrechtlicher, ethischer sowie juristischer Normen. Zu diesen zählen die Klarheit von Motiven und Zielen im Dienst an der Gesellschaft, der Abstand von Fälschungen und Verleumdungen, sowie die Entsagung persönlicher Interessen.

Sechstens: Das Sponsern von Wahlkampagnen ist zulässig, unabhängig davon ob der Kandidat Muslim ist. Grundlegende Bedingung des Kandidaten ist, dass diesem die höchste Kompetenz zukommt, um dem Gemeinwohl zu dienen.

Siebtens: Die Zulässigkeit der Partizipation gilt gleichermaßen für beide Geschlechter.

Die 16. Konferenz fand vom 3.-9. Juli 2006 statt.